11.11.2019 – 2018 ist die Zahl der unter deutscher Aufsicht stehenden Versicherungs-Gesellschaften weiter zurückgegangen, wenn auch erneut nur minimal. Dies zeigt die aktuelle Bafin-Statistik der Erstversicherungs-Unternehmen. Seit 2008 war die Reduzierung in Leben am größten (minus über ein Achtel). In Kranken und in Schaden/ Unfall ging es um etwa ein Zehntel bergab.
Hier finden Sie zu verschiedenen aktuellen (oder immerwährenden) Fragen und Aspekten rund um das Thema Krankenversicherung Informationen zu gesetzlichen Entscheiden, Regulierungen und anderen die Branche maßgeblich beeinflussenden Ereignissen.
Wir empfehlen Ihnen für Fragen oder Anregungen unser Kontaktformular zu nutzen. Hier können Sie sowohl die Art einer Kontaktaufnahme (telefonisch oder schriftlich) als auch Tages- und Uhrzeitwünsche vorgeben.
Beitragsanpassung 2016/2017
Zum Ende des letzten Jahres war es für viele privat Versicherte eine heftige Nachricht. Beitragsanpassungen von teilweise (wiederholt) über 100 € im Monat sind eine unverhältnismäßige Entwicklung, die da von vielen erst einmal verdaut werden musste. Auch in 2017 kommen zum 01.03. bei der HUK und zum 01.04. bei der DKV erneut überdurchschnittliche Beitragsanpassungen auf die Versicherten zu. Neben den vielen gesetzlichen Änderungen und dem undurchsichtigen “Effekt”, den die sogenannten Alterungsrückstellungen auf die Beiträge im Alter haben, gibt es eine Vielzahl individueller Komponenten, die bei einer Überprüfung des eigenen Krankenversicherungsschutzes berücksichtigt werden müssen. Wenn Sie dabei unsere Hilfe wünschen – kostenfrei und kompetent – kommen Sie gerne auf uns zu.
Beitragsanpassung 2012
Beitragsanpassungen stellen eine Notwendigkeit in der Privaten Krankenversicherung da. Gestiegene Kosten für Medikation oder ärztliche Versorgung sowie gesetzliche Regulierungen sind die Auslöser. Dennoch reagieren private Krankenversicherer unterschiedlich. Die Anpassungen sind demnach nicht nur „äußeren“ Umständen geschuldet sondern auch gesellschafts- und tarifabhängig. In 2011 haben sowohl die DKV als auch die Central die Schließung ihrer sogenannten Grundschutztarife angekündigt und zum Teil auch schon umgesetzt. Anpassungen der davon betroffenen Tarife liegen zum Teil sehr deutlich über dem vertretbaren Marktdurchschnitt. Langfristig kann man als vertretbare Größe eine Anpassung pro Jahr von knapp über der Inflationsrate ansehen. Sollten Ihre Anpassungen diesen Rahmen (auch wiederholt) nicht einhalten, helfen wir Ihnen gerne bei der Überprüfung Ihrer Möglichkeiten innerhalb ihrer Gesellschaft als auch bei anderen Gesellschaften im Markt. Dies bieten wir Ihnen kostenfrei in einem persönlichen Gespräch oder im Rahmen einer „Online-Beratung“ an. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular um uns mitzuteilen, wann Sie für eine Terminabstimmung oder Beratung kontaktiert werden möchten und auf welche Art wir dies tun sollen.
PKV (online) vergleichen
Sie wollen Ihren bestehenden Versicherungsschutz im Markt vergleichen oder einen Vergleich aller Alternativen, weil Sie erstmalig in das private System wechseln? Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne, schnell und kostenfrei.
• Wir bieten Ihnen hierfür zwei unkomplizierte Möglichkeiten – vereinbaren Sie dazu mit uns einen persönlichen- oder alternativ einen Onlineberatungstermin. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular und geben Sie uns Ihre Wunschtage, -zeiten und –arten einer Kontaktaufnahme vor.
Anmerkung:
Da wir als Makler für unsere Beratung haften, erhalten Sie von uns Angebote oder Beitragszahlen immer im Anschluss an ein vorangegangenes Gespräch, in dem wir Ihre individuellen Wünsche, Anforderungen, notwendige Fragen zum Gesundheitszustand und Ihre persönliche Situation (Familie, Rente) aufnehmen. Andere Vorgehensweisen halten wir für unzureichend und zum Teil sogar unzulässig, da ein beratender Makler immer auch seine Empfehlungen und das Gespräch dokumentieren, sprich protokollieren muss (siehe untenstehenden Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz.
(Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht seit dem 22. Mai 2007 vor, umfassenden Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten für Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter nachzukommen. Nach § 42b VVG ist der Versicherungsmakler verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträten und von Versicherern zu Grunde zu legen. § 42c VVG schreibt vor, dass der Versicherungsvermittler den Versicherungsnehmer nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und zu beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben und dies zu dokumentieren hat.)
Unisextarife 2012
Der Europäische Gerichtshof hat im Frühjahr 2011 beschlossen, dass Frauen und Männer ab 2012 nicht mehr unterschiedlich hohe Beiträge für eine Vielzahl von Versicherungsprodukten bezahlen sollen. Dazu zählen unter Anderem die Krankenversicherung, die Renten- bzw.- Lebensversicherung, die Autoversicherung und andere. Bei uns können Sie alles erfahren über den Zeitpunkt der Umsetzung, mögliche oder bereits konkrete Auswirkungen auf die betroffenen Tarife und wie Sie am besten mit diesem Thema umgehen sollten.
Das Bundes-Finanzministerium hat klargestellt, dass bestehende Versicherungsverträge nicht auf eine geschlechterunabhängige Kalkulation umgestellt werden. Das wirft insbesondere in der privaten Krankenversicherung viele Fragen auf, zum Beispiel zur Kalkulation der Unisex-Welt und zum Recht auf Tarifwechsel. Dazu haben die PKV-Unternehmen und ihr Verband im Rahmen einer Blitzumfrage Stellung genommen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen ab dem 21. Dezember 2012 angebotene Versicherungen geschlechtsneutral kalkuliert sein (VersicherungsJournal 1.3.2011).
Seitdem wurde diskutiert, ob die Unisex-Preisfindung auch auf Bestandsverträge anzuwenden ist. Im Lager der Krankenversicherer gibt es Befürworter, die mit einer Gleichbehandlung aller Kunden Verwerfungen durch Tarifwechsel verhindert wollen. Dem gegenüber stehen die Gegner, die gegen eine Umstellung hauptsächlich verfassungsrechtliche Bedenken geltend machen (VersicherungsJournal 10.2.2012).
Keine Notwendigkeit zur Umstellung der Bestände
Dieser Streit ist nun politisch entschieden. Nach Aussage des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Finanzen, Hartmut Koschyk, bestehe gegenwärtig keine Notwendigkeit, die Unisexregeln auch auf bestehende Verträge anzuwenden. Dieses Verständnis des Urteils werde auch von der EU-Kommission vertreten. Eine Erweiterung wäre als Eingriff in bestehende Verträge verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt, wenn hinreichende gewichtige Gründe vorlägen.
Mit diesen Aussagen hat Koschyk eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Harald Weinberg (Linke) beantwortet. Das Dokument liegt dem VersicherungsJournal vor.
Blitzumfrage bei der PKV
Diese Entscheidung könnte weibliche Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung (PKV) veranlassen, nach dem Stichtag 21. Dezember 2012 freiwillig in die neuen Unisex-Tarife wechseln zu wollen, wenn sich dadurch Beiträge einsparen lassen.
Dazu hat das VersicherungsJournal gestern in einer Blitzumfrage den PKV-Unternehmen und ihrem Verband die folgenden Fragen gestellt:
– Wie werden die Neugeschäftsbeiträge in der Unisex-Kalkulation von den jetzigen Männer- und Frauen-Beiträgen abweichen?
– Werden die Unisex-Tarife andere Produkte sein oder ist geplant, die bestehenden Tarife nur neu zu rechnen?
– Wenn es bei den bisherigen Tarifen bleibt und nur die Kalkulation angepasst wird, gilt dann das gesetzliche Recht auf einen Tarifwechsel überhaupt?
– Werden Sie nach Wegfall des Geschlechts als Tarifierungsmerkmal andere Kriterien in der Beitragskalkulation heranziehen, zum Beispiel Schulbildung, Beruf oder Lebenswandel?
Online Beratung
Sie möchten eigentlich „nur mal eben“ einen Preis / Beitrag für eine Krankenversicherung oder Rentenversicherung „googeln“. Schwierig, da gerade bei diesen Produkten die Voraussetzungen so komplex sind und Fragen so individuell dass eine Angabe von Tarifen oder Beiträgen im Grunde nie der Realität entsprechen kann. Wir bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit, Sie auf unseren Vergleichsrechner zu vernetzen und in einem parallel laufenden Telefonat in kurzer Zeit einen validen und verlässlichen Überblick über das gewünschte Produkt und dessen Alternativen zu erhalten. Die Inhalte unserer Onlineberatung stehen dabei denen einer persönlichen Beratung in keinster Weise nach. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular um uns mitzuteilen, wann Sie für eine Terminabstimmung oder Beratung kontaktiert werden möchten und auf welche Art wir dies tun sollen.
Persönliche Beratung
In unseren Beratungen legen wir Wert auf einen umfangreichen und dokumentierten Beratungsprozess. Am Beispiel der Privaten Krankenversicherung zeigen wir Ihnen nachfolgend einen möglichen Beratungsinhalt / -ablauf. Wesentliche Unterschiede bei der Entwicklung der Beratungsinhalte ergeben sich dann durch Beantwortung folgender Fragen:
• Bereits privat oder noch gesetzlich versichert?
• Angestellter oder Selbständiger?
• Existenzgründer oder Unternehmer?
• Familienplanung kurz- und langfristig?
• Sind Sie beruflich (viel) im Ausland unterwegs?
• Wie ist Ihr allgemeiner und der spezielle Gesundheitszustand?
• Wie sieht die geplante Rentensituation aus?
• Welche individuellen (Leistungs-/Beitrags)-wünsche haben Sie?
Individuell angepasst an Ihre persönliche Situation suchen wir dann mit Ihnen gemeinsam relevante Tarife im Markt aus so dass Sie eine ausreichend validierte Entscheidungsgrundlage haben, auf der Sie dann Ihre Entscheidung treffen können, die Sie im Idealfall Ihr Leben lang begleiten wird. Da sich in dieser Zeit Beiträge ansammeln können, die leicht dem Gegenwert einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims entsprechen können, legen wir besonderen Wert auf einen druckfreien und zeitunkritischen Entscheidungsprozess. Denn nur wenn Ihr “Bauch” und Ihr “Kopf” sagen, dass Sie die richtige Entscheidung getroffen haben, dürfen wir auch in der Zukunft auf Empfehlungskunden hoffen. Und dies ist die Basis unseres Geschäfts.
Versicherungspflicht Kranken seit 01.01.2009
Seit dem 01.01.2009 besteht in Deutschland die uneingeschränkte Pflicht zur Krankenversicherung. Davon betroffen sind alle in Deutschland gemeldeten Personen. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben.
Gesetzlich oder privat krankenversichern?
Diese Frage lässt sich hier in der Kürze der Zeilen nicht beantworten. Sicher gilt: Nicht für jeden, der sich privat versichern DARF, ist das auch die beste Alternative. Und auch gilt: Nicht jeder der sich privat versichert hat oder versichern will, hat den RICHTIGEN Tarif gewählt. Zu berücksichtigen sind bei der Entscheidung immer die individuellen Wünsche, die gesundheitlichen Voraussetzungen, die Familiensituation, die (wahrscheinliche) Rentensituation sowie verschiedene aktuelle und historische gesetzliche Regulierungen als auch Kennzahlen zur Gesellschaft und dem Thema Beitragsstabilität Wünschen Sie unsere Beratung zu diesem Thema planen Sie für eine solide Erstberatung zu diesem Thema ca. zwei Stunden ein. Gerne kann man diesen Zeitaufwand auch in zwei Etappen angehen. Bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular.
Beitragsreduzierung PKV durch Wechsel innerhalb der Gesellschaft
Ihr Beitrag ist Ihnen zu teuer und Sie möchten gerne wechseln? Wir beraten Sie gerne und vergleichen selbstverständlich auch Alternativen im Markt für Sie. Zunächst jedoch prüfen wir für Sie die Optionen innerhalb Ihrer Gesellschaft. Unter Umständen kann dies die weitaus lukrativere Alternative darstellen. Sie möchten weitere Informationen zu diesem komplexen Thema? Bitte nutzten Sie unser Kontaktformular.
Ausstieg aus der privaten Krankenversicherung
Dies ist ein schwieriges und auch sehr individuell zu betrachtendes Vorhaben. Generell gilt. Solang Sie das 55te Lebensjahr noch nicht erreicht haben, bestehen theoretische (SGB) Möglichkeiten nochmal in die gesetzliche Kasse zurück zu wechseln. Die moralischen Aspekte dabei außen vor gelassen können Sie uns gerne auch zu diesem Thema kontaktieren. Wir helfen Ihnen weiter!