9.1.2013 – Mit der Abschaffung der Praxisgebühr werden die Kassenpatienten jährlich um rund zwei Milliarden Euro entlastet. Je Versicherten ergibt sich eine Einsparung von durchschnittlich knapp 30 Euro. Weitergehende Entlastungen bei den übrigen Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnt die Bundesregierung ab. Auch eine Finanzierung über eine Beitragsanhebung um 0,17 Prozentpunkte jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch eine Anhebung der Beitragsbemessungs-Grenze kommt für die Bundesregierung nicht in Frage, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hervorgeht.