10.9.2014 – Nach vorläufigen Berechnungen des Sozialministeriums werden die Beitragsbemessungs-Grenzen für das Jahr 2015 unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung des Jahres 2013 weiter angehoben. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich im Herbst die entsprechende Verordnung beschließen.