10.10.2019 – Im kommenden Jahr steigen die Beitragsbemessungs-Grenzen in der Renten- sowie in der Kranken- und Pflegeversicherung. Auch die Versicherungspflicht-Grenze in der Krankenversicherung wird nach der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020“ erhöht.