11.10.2018 – Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird Anfang 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 (3,30) Prozent für Eltern (Kinderlose) erhöht. Die Beitragsbemessungs-Grenzen (BBG) steigen in der allgemeinen Rentenversicherung auf 80.400 Euro in den alten sowie 73.800 in den neuen Bundesländern. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden es bundeseinheitlich 54.450 Euro. Dies hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen. Durch Änderungen bei den Beitragssätzen in der Sozialversicherung können Arbeitnehmer netto mit Mehrbelastungen von bis zu 77,68 Euro pro Monat oder Einsparungen von bis zu 18,13 Euro rechnen.