13.9.2024 – Der Entwurf für die Sozialversicherungsgrenzwerte für 2025 liegt vor. Demnach steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung auf erstmals bundeseinheitlich jährlich 96.600 Euro. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt dann eine Grenze von 66.150 Euro im Jahr, die Versicherungspflichtgrenze wächst auf 73.800 Euro.