11.1.2018 – Allein die Tatsache, dass ein Versicherter in einer anderen ihm möglichen Tätigkeit deutlich mehr verdienen kann als in seinem ursprünglichen Beruf, berechtigt seinen privaten Berufsunfähigkeits-Versicherer nicht dazu, ihn auf diese Tätigkeit zu verweisen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20. Dezember 2017 entschieden (IV ZR 11/16).