16.9.2016 – Gesetzlich Krankenversicherte, die von ihrer Krankenkasse Geldleistungen im Rahmen eines Bonusprogramms erhalten, können die Krankenversicherungs-Beiträge trotz allem in voller Höhe als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 1. Juni 2016 entschieden (X R 17/15).