14.1.2016 – Der Bundesgerichtshof hat gestern zwei Klauseln zur Überschussbeteiligung in den Bedingungen für die Riester-Rentenversicherung der Allianz Lebensversicherung wegen Intransparenz kassiert. Die von den klagenden Verbraucherschützern VZHH und BdV beanstandete ungleiche Verteilung der Kostenüberschüsse wurde dagegen von dem Gericht gebilligt.