22.8.2012 – Riester-Sparen soll nach dem Willen der Bundesregierung attraktiver, transparenter und verbraucherfreundlicher werden. Beim Wechsel eines Anbieters eines staatlich geförderten und zertifizierten Altersvorsorgeprodukts sollen die Kosten deutlich reduziert werden. Die Versicherungswirtschaft trägt zumindest das Vorhaben mit, dass der gekündigte Riester-Anbieter höchsten 150 Euro an Kosten in Rechnung stellen darf.