24.11.2015 – Das Europäische Parlament hat sich heute abschließend mit der Versicherungsvertriebs-Richtlinie (IDD) befasst, die dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen ist. Die Richtlinie zielt nur auf eine Mindestharmonisierung ab. Die Regulierung wird auf jede Art des Vertriebs ausgeweitet.