5.3.2013 – Das Gesundheitsministerium hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, mit dem das Problem der Nichtzahler in der GKV und PKV angegangen werden soll. Der Referentenentwurf des Ministeriums sieht im Kern zwei Maßnahmen vor: Der Säumniszuschlag auf Beitragsrückstände in der GKV soll von fünf auf ein Prozent im Monat reduziert werden. In der PKV soll ein Notlagentarif eingeführt werden, der einheitlich kalkuliert und einen einheitlichen Leistungskatalog umfassen soll. Vorhandene Alterungsrückstellungen sollen zur Beitragsreduzierung eingesetzt werden.