27.8.2010 – Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) soll wieder erleichtert werden. Eine Sonderregelung macht den Wechsel gleich zu Jahresbeginn 2011 möglich. Voraussetzung: Das Gehalt des Wechslers im Jahr 2010 liegt über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze von 49.950 Euro. Das geht aus dem Entwurf zum „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-FinG) hervor, der dem VersicherungsJournal vorliegt.