21.9.2015 – Allein im vergangenen Jahr konnten 17 PKV-Unternehmen den von ihnen verwendeten Rechnungszins nicht mehr mit dem sogenannten Verfahren zum Aktuariellen Unternehmenszins (AUZ) nachweisen. Im Jahr 2013 waren es elf Unternehmen gewesen. Insgesamt sind 26 PKV-Unternehmen betroffen, wie das Bundesministerium der Finanzen jetzt mitteilte. Der PKV-Verband verwies auf die zuletzt moderate Beitragsentwicklung, räumte aber ein, dass die Beiträge gegebenenfalls an die neue Zinssituation angepasst werden müssen.