21.4.2011 – In der Breite erhalten Versicherungsvertreter und -makler keine überzogenen Provisions-/Courtagesätze. Ausschließlichkeits-Vertreter liegen deutlich unter Maklern und Mehrfachvertretern, erhalten aber häufiger Sondervergütungen. In der Lebens- und Krankenversicherung gibt es kleinere Anteile an Maklern mit sehr hohen Vergütungen. In der Krankenversicherung erhalten Makler zudem tendenziell bei steigenden Abschlusscourtagen kürzere Stornohaftungszeiten.