1.3.2011 – Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Dienstag entschieden, dass Versicherer Unisex-Tarife anbieten müssen und keine unterschiedlich hohen Prämien nach dem Geschlecht verlangen dürfen, weil dadurch Frauen diskriminiert werden (Rechtssache C-236/09). Die Umsetzung muss bis Ende 2012 erfolgen. Bestehende Verträge sind nicht betroffen.