29.5.2012 – Zu Pfingsten ist die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht gesetzte Frist zur Positionierung gegenüber dem Provisionsabgabeverbot abgelaufen. Dabei reichen die Stellungnahmen der Interessenverbände von einer Bewahrung der Verbotsvorschrift bis hin zur Forderung nach völliger Abschaffung. Die BaFin wird sich jetzt in Abstimmung mit dem übergeordneten Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit der Thematik auseinandersetzen. Auslöser war ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az: 9K105/11 F.), das das Provisionsabgabeverbot wegen fehlender Bestimmtheit für rechtswidrig angesehen hatte.