28.9.2011 – Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat vorgeschlagen, bei Krankenvoll-Versicherungen die Abschlussprovisionen und sonstigen Vergütungen auf umgerechnet acht Monatsbeiträge und alle Zahlungen einschließlich Sondervergütungen und Vorschüssen auf umgerechnet knapp unter neun Monatsbeiträge zu begrenzen. Stattdessen wäre es sinnvoller, einen echten Wettbewerb um die Vergütung zu ermöglichen und dadurch Provisionsexzesse zu vermeiden.