BGH-Urteil zur Kündigung privater Krankenversicherungen

mehr lesen… 8.12.2011 – Macht sich ein Versicherter, der einen Vertrag über eine private Krankheitskosten-Versicherung abgeschlossen hat, einer schweren Vertragsverletzung schuldig, so darf sein Versicherer den Vertrag außerordentlich kündigen. Eine gleichzeitig bestehende private Pflegeversicherung ist hingegen unkündbar. Das geht aus zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 7. Dezember 2011 hervor (Az.: IV ZR 50/11 und…