Aufstand gegen Ungleichbehandlung der Versicherungsmakler

mehr lesen… 8.2.2013 – Sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Recht sind Kick-backs zulässig. Auch die strikte Trennung zwischen Honorar- und Provisionsberatung ist grundsätzlich nicht durch das BGB begründet. Dagegen muss rechtlich zwischen einem Beratungs- und einem Vermittlungsvertrag getrennt werden. Diese Thesen vertrat Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski gestern in Hamburg.