Rechtsstreit um Krankenkassenbeitrag
mehr lesen… 15.5.2015 – Abfindungszahlungen eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs sind bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht auf zwölf Monate, sondern auf zehn Jahre zu verteilen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 29. Januar 2015 entschieden (L1/4 KR 17/13).