Höhere Hürde zum Wechsel in die private Krankenversicherung

mehr lesen… 9.9.2019 – Der Entwurf für die Sozialversicherungs-Grenzwerte für 2020 liegt vor. Demnach steigen die Beitragsbemessungs-Grenzen (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung auf 82.800 Euro in den alten und 77.400 Euro in den neuen Bundesländern. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt dann eine BBG von 56.250 Euro, die Versicherungspflicht-Grenze steigt auf 62.250 Euro.