6.9.2016 – Wegen der positiven Lohnentwicklung um rund 2,5 Prozent im Westen und gut 3,9 Prozent im Osten erhöhen sich im kommenden Jahr die Sozialversicherungs-Grenzwerte auf breiter Front. So steigen die Beitragsbemessungs-Grenzen in der allgemeinen und knappschaftlichen Rentenversicherung, in der Arbeitslosenversicherung wie auch in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dies geht aus dem jetzt vom BMAS vorgelegten Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 hervor.