16.8.2016 – Auch wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines im Ausland lebenden deutschen Rentners dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen, kann er keine Beitragsreduzierung verlangen. Das hat das Sozialgericht Stuttgart mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 15. Juli 2015 entscheiden (S 11 KR 4284/14).