28.9.2017 – Im kommenden Jahr steigen die Beitragsbemessungs-Grenze in der Renten- sowie in der Kranken- und Pflegeversicherung. Auch die Versicherungspflicht-Grenze in der Krankenversicherung wird nach der gestern vom Bundeskabinett verabschiedeten „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018“ erhöht.