Das Landgericht Potsdam hat mit Urteil vom 27. September 2017 (6 S 80/16) bestimmte Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung AG für unwirksam erklärt. Konkret ging es um die Beitragsanpassung beim klagenden Vollversicherten im Tarif „Vision1 – 4500“ zum 1. Januar 2013 (um rund 23 Euro pro Monat) und um Erhöhungen im Krankentagegeld-Tarif „TV 42“ zum 1. Januar 2012 sowie 2013 (um knapp vier beziehungsweise rund 1,50 Euro).