2.3.2012 – Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zum Fortbestand des Provisionsabgabeverbots wird es nach dem taktischen Rückzug der dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) unterstellten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht nicht geben. Die Versicherungswirtschaft und Maklerverbände hoffen auf einen Fortbestand der seit 1934 geltenden Beschränkung. Verbraucherschützer wollen dieses Relikt endgültig beseitigt wissen. Der Ball liegt jetzt bei der Bundesregierung beziehungsweise dem BMF.
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Der in dem Gerichtsverfahren gegen die BaFin agierende unabhängige Finanzvermittler AVL jubelte nach der Rücknahme der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht, dass das Provisionsabgabeverbot endgültig der Vergangenheit angehöre (VersicherungsJournal 1.3.2012).
Die BaFin sieht die Situation etwas differenzierter: Sie hält dieses spezielle Verfahren für eine höchstrichterliche Rechtsprechung für nicht geeignet. Deshalb sollte das Provisionsabgabeverbot einmal grundsätzlich überprüft werden. „Bis zum Abschluss der Prüfungen wird die BaFin zunächst keine Verfahren durchführen“, heißt der aktuell rechtsfreie Freibrief. Es wird eine politische Entscheidung geben.