30.10.2015 – Bei der Beantwortung der Frage, ob der Rücktransport eines erkrankten Versicherten nach Deutschland erforderlich und vertretbar ist, kommt es auf die medizinischen Erkenntnisse und Befunde an sowie auf die Erkenntnismöglichkeiten des Patienten beziehungsweise der für ihn handelnden Personen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 29. April 2015 entschieden (20 U 145/13).