5.3.2018 – Benötigt ein Pflegebedürftiger aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend ein zweites Pflegebett, so ist die Pflegekasse in der Regel dazu verpflichtet, die dafür anfallenden Leihgebühren zu übernehmen. Das hat das Sozialgericht Detmold mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 28. September 2017 entschieden (S 18 P 121/16).