16.8.2013 – Die Bezieher privater Renten versteuern die darin enthaltenen Zinsen pauschal mit dem Ertragsanteil. Sinkende Zinsen führen hier zu keiner Entlastung, im Gegensatz zu Entnahmekonten bei Banken und Investment-Gesellschaften. Dennoch zahlen die Versicherten meist weniger an den Fiskus als die Kontoinhaber.