Dreijahresfrist fällt zum 01.01.2011

Das Bundeskabinett hat eine Reform der letzten Gesundheitsreform beschlossen, mit der unter anderem einige der mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetz 2007 eingeführten Belastungen für die private Krankenversicherung zurückgenommen werden. Dazu zählt insbesondere auch die Anhebung der Wechselfrist für höher verdienende Kassenmitglieder von einem auf drei Jahre Überschreiten der Jahresarbeitsentgelt-Grenze, die ab 2011 wieder auf ein Jahr reduziert wird (VersicherungsJournal 23.9.2010).

Gesundheitsreform verabschiedet

23.9.2010 – Von einem Jahrhundertwerk wollte Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler nach der Verabschiedung des neuen Gesundheitsreform-Vorhabens durch das Kabinett nicht sprechen, zumal es in den letzten 20 Jahren bereits sieben Gesundheitsreformen gegeben habe. Der richtungweisende Einstieg in einkommensunabhängige Zusatzbeiträge sei aber gelungen, betonte der Minister vor der Presse in Berlin.