Dreijahresfrist fällt zum 01.01.2011

Das Bundeskabinett hat eine Reform der letzten Gesundheitsreform beschlossen, mit der unter anderem einige der mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungs-Gesetz 2007 eingeführten Belastungen für die private Krankenversicherung zurückgenommen werden. Dazu zählt insbesondere auch die Anhebung der Wechselfrist für höher verdienende Kassenmitglieder von einem auf drei Jahre Überschreiten der Jahresarbeitsentgelt-Grenze, die ab 2011 wieder auf ein Jahr reduziert wird (VersicherungsJournal 23.9.2010).