9.2.2018 – Die an den Versicherungsombudsmann gerichteten Beschwerden über Versicherungs-Vermittler sind überschaubar. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht 2017 der Verbraucher-Schlichtungsstelle hervor. Wenn es zu einer Beschwerde kommt, dann am häufigsten im Bereich der Lebensversicherung. Hauptgrund für eine Ablehnung des Schlichtungsverfahrens ist, dass die Beschwerde nicht im Zusammenhang mit einer Vermittlung stehe.