PKV-Provisionsdeckelung ist unter Dach und Fach

31.10.2011 – Ende vergangener Woche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagen-Rechts ebenso beschlossen wie das sogenannte Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BeitrRLUmsG). An beiden Gesetzen gab es umfangreiche Anhänge, die mit dem ursprünglichen Gesetzesvorhaben nichts zu tun hatten. So wurde eine Provisionsdeckelung in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt, Nachbesserungen bei den Riester-Zulagen getroffen und zahlreiche Änderungen im Steuerrecht beschlossen.

Wettbewerbsfeindliches Instrument Provisionsbegrenzung

28.9.2011 – Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat vorgeschlagen, bei Krankenvoll-Versicherungen die Abschlussprovisionen und sonstigen Vergütungen auf umgerechnet acht Monatsbeiträge und alle Zahlungen einschließlich Sondervergütungen und Vorschüssen auf umgerechnet knapp unter neun Monatsbeiträge zu begrenzen. Stattdessen wäre es sinnvoller, einen echten Wettbewerb um die Vergütung zu ermöglichen und dadurch Provisionsexzesse zu vermeiden.

Unisex-Tarife machen Geschlechtermix zum Wettbewerbsfaktor

25.8.2011 – Mit Einführung der Unisex-Kalkulation in der privaten Krankenversicherung (PKV) wird nach Aussage von Debeka-Vorstand Roland Weber der Geschlechtermix zu einem wesentlichen Wettbewerbsfaktor. Unternehmen mit hohem Frauenanteil dürften im Markt teurer als Unternehmen mit hohem Männeranteil werden, erklärte Weber auf einer Fachveranstaltung. Derzeit laufen Verhandlungen zwischen der BaFin und dem PKV-Verband sowie der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), um die notwendigen gesetzlichen Änderungen infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vorzubereiten. Die Federführung liegt beim Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Billige Krankenversicherung oft zu teuer

24.6.2011 – Die in der privaten Krankenversicherung verbreiteten Angebote der Einsteigertarife mit sehr günstigen Beiträgen sind nach Ansicht des Analysehauses Franke und Bornberg kritisch zu sehen, weil der günstige Preis mit Leistungen erkauft wird, die teilweise unter dem gesetzlichen Niveau liegen. Manche Tarife könnten sich zudem in der Zukunft als zu knapp kalkuliert herausstellen, überproportionale Beitragsanpassungen sind dann vorgezeichnet.

So viel Provision erhalten die Vermittler

21.4.2011 – In der Breite erhalten Versicherungsvertreter und -makler keine überzogenen Provisions-/Courtagesätze. Ausschließlichkeits-Vertreter liegen deutlich unter Maklern und Mehrfachvertretern, erhalten aber häufiger Sondervergütungen. In der Lebens- und Krankenversicherung gibt es kleinere Anteile an Maklern mit sehr hohen Vergütungen. In der Krankenversicherung erhalten Makler zudem tendenziell bei steigenden Abschlusscourtagen kürzere Stornohaftungszeiten.